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Die Buschdorf-Stiftung wurde von der Bezirksregierung Köln am 29. Juni 2006 – damals noch unter dem Namen „Bürgerstiftung Buschdorf“ – als rechtlich selbständige Stiftung anerkannt. Die Umbenennung in „Buschdorf-Stiftung“ geschah am 8. Dezember 2016.

Zweck der Buschdorf-Stiftung ist die Förderung der Alten- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe sowie die Förderung mildtätiger Zwecke, wie zum Beispiel die finanzielle und materielle Unterstützung von unver- schuldet in Not geratenen bedürftigen Menschen oder die Unterstützung bei aufwändigen, von anderer Seite nicht oder nicht genügend unterstützten, medizinisch notwendigen Heilverfahren. Diese Aufgaben sind grundsätzlich auf Buschdorf und seine Bevölkerung begrenzt.

Wir bitten um Ihre Hilfe für unsere Arbeit. Hier erfahren Sie, wie Sie uns unterstützen können.

Geleitet wird die Buschdorf-Stiftung von einem sechs- köpfigen Vorstand, der von den Mitgliedern des Förder- vereins berufen wurde. Der Vorstand erstattet der Mitglieder- versammlung des Fördervereins jährlich Bericht über seine Arbeit.

Aktuell besteht der Vorstand aus:

Klaus Kraus (Vorsitzender)
Thorsten Zuther (Stv. Vorsitzender)
Bettina Arnold
Michaela Hoppe
Andreas Neumark


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Satzung der
Buschdorf-Stiftung


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